Verbot des Befahrens der Ötztaler Ache von der Brandachbrücke bis zur Innmündung

Achtung-Schild

Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen des Wassers der Ötztaler Ache in Zusammenhang mit der infolge eines Elementarereignisses nur mehr stark eingeschränkt arbeitenden Kläranlage Sölden hat die Bezirkshauptmannschaft Imst zur Sicherheit von Personen gemäß § 16 Abs 1 Z 1 und 17 Abs 2 iVm § 22 Abs 2 Schifffahrtsgesetz ab sofort bis auf weiteres das Befahren der Ötztaler Ache mit Fahrzeugen und Schwimmkörpern von flkm 7,410 (Brandachbrücke) bis zur Mündung bei flkm 0,00 verboten. Nähere Details werden in Zeitnähe durch eine Pressemitteilung des Landes Tirol bekanntgegeben. 

Das Verbot gilt insbesondere für alle Aktivitäten im Bereich Rafting, Kajak sowie sonstige gewerbliche und private Befahrungen des genannten Gewässerabschnitts. Wir ersuchen alle betroffenen Betriebe und Partner, diese behördliche Anordnung zu beachten und ihre Gäste entsprechend zu informieren.